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Sind kommunale Daten veröffentlichungspflichtig?

Es gibt eine sehr gute Handreichung vom "Kompetenzzentrum für das Thema Open Data in Bayern" (open.bydata) unter folgendem Link: https://oc.bydata.de/sharing/handouts/hvd

Als Zusatz zur Handreichung wurde eine Excel-Tabelle veröffentlicht, in der jede einzelne HVD Kategorie sowie die betroffenen Datensätze betrachtet werden. Das Fazit ist: Für alle von HVD betroffenen Datensätze gibt es Landes- oder Bundesstellen, die diese Daten aggregiert veröffentlichen können. Kommunen melden diese Daten also bereits über entsprechende Meldewege an übergeordnete Behörden und müssen für eine HVD konforme Veröffentlichung nicht selbst aktiv werden. Das wurde von open.bydata explizit für Bayern betrachtet, aber das lässt sich 1:1 für NRW und anderen Bundesländer anwenden.

Eigene Betrachtung

Beispiel: Kategorie Mobilität

Wir sollen veröffentlichen:

  • Binnenschifffahrtsdatensätze -> Haben wir nicht
  • Verkehrsnetze
    1. Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt (lt. "Richtlinie 2007/2/EG -> Anhang I -> Punkt 7 "Verkehrsnetze")
    2. Verkehrsmanagement-, Ortungs- und die Navigationssysteme
      (lt. "Entscheidung 1692/96/EG -> Artikel 3 Netzumfang") -> Das umfasst die technischen, die DV- und die Telekommunikationseinrichtungen zur Sicherstellung eines harmonischen Betriebs des Netzes und eines effizienten Verkehrsmanagements. (s.u.)

Was bedeutet das?

  • Infrastruktureinrichtungen? Sollen wir Park- & Ride-Stationen veröffentlichen? Sollen wir LZA-Standorte veröffentlichen? Wir legen es so aus, dass beim transeuropäischen Netz eher erstmal Transitstrukturen, also Bundes- und Landesstraßen im Fokus sind, und nicht unsere kommunalen Wege.

Quellen

Anhang der Verordnung, Punkt 6 "Mobilität" Die thematische Kategorie Mobilität umfasst Datensätze, die unter das INSPIRE-Datenthema Verkehrsnetze gemäß Anhang I der Richtlinie 2007/2/EG fallen und die in allen Generalisierungsgraden bis zum Maßstab 1:5 000 vorliegen und zusammen den gesamten Mitgliedstaat abdecken. Wenn Datensätze zwar nicht im Maßstab 1:5 000, aber in höherer räumlicher Auflösung (87) verfügbar sind, so sind sie in der verfügbaren räumlichen Auflösung bereitzustellen. Die Datensätze enthalten als Schlüsselattribute die nationale Kennnummer, die geografische Position sowie etwaige Verbindungen zu grenzüberschreitenden Netzen.

Richtlinie 2007/2/EG -> Anhang I -> Punkt 7 "Verkehrsnetze"
Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.

Entscheidung 1692/96/EG -> Artikel 3 "Netzumfang"
(1) Das transeuropäische Netz umfaßt Verkehrsinfrastrukturen sowie Verkehrsmanagement-, Ortungs- und Navigationssysteme.
(2) Die Verkehrsinfrastruktur umfaßt Straßen-, Eisenbahn- und Binnenwasserstraßennetze, See- und Binnenhäfen, Flughäfen sowie andere Knotenpunkte.
(3) Die Verkehrsmanagement-, die Ortungs- und die Navigationssysteme umfassen die technischen, die DV- und die Telekommunikationseinrichtungen zur Sicherstellung eines harmonischen Betriebs des Netzes und eines effizienten Verkehrsmanagements.

Umsetzung in Münster

Das DKAN Open-Data-Portal kann inzwischen HVD-Auszeichnung. Wir haben daher ein paar Datensätze testweise als HVD gekennzeichnet.

Im Einzelnen sind das folgende Datensätze:

Umsetzung in anderen Kommunen

Beispiel Stadt Köln: Dort wurden viele Datensätze als HVD gekennzeichnet. Das wäre laut der Handreichung vom openbydata nicht notwendig. Aber ist vermutlich auch OK.