AenderungBilanzierung - energychain/STROMDAO_EAFs GitHub Wiki

Änderungsverfahren in der Bilanzierung

Grundlegende Regeln

Bei der Neuordnung von Messstellen zu unterschiedlichen Bilanzierungen gelten die folgenden grundlegenden Regeln:

  • Änderungen werden immer für die Zukunft vorgenommen.
  • Abgeschlossene Bilanzierungen für Stromprodukte bleiben unangetastet.
  • Nicht abgeschlossene Bilanzen können hinsichtlich der Messstellenzuordnung geändert werden.

Bilanzierungspunkte und Messstellen

Die Zuordnung von Messstellen zu Bilanzierungspunkten hat folgende Konsequenzen:

  • Es erfolgt der Austausch von Mehr- oder Mindermengen zwischen verschiedenen Bilanzierungspunkten innerhalb eines Bilanzierungszeitraumes.

Typische Anwendungsfälle

Die Neuordnung der Messstellen findet in verschiedenen Szenarien Anwendung:

  1. Tarifwechsel: Ein Messpunkt ist bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einem Stromlieferanten zugeordnet und wechselt anschließend zu einem anderen.

  2. Mieterstromprojekte: Bei folgenden Ereignissen kann eine Neuzuordnung notwendig werden:

    • Einzug eines Mieters
    • Leerstand einer Einheit
    • Wechsel von Mietern

Diese Regelungen stellen sicher, dass die Abrechnungen und Bilanzierungen klar definiert und konsistent bleiben und gleichzeitig die Möglichkeit besteht, flexible Anpassungen für zukünftige Abrechnungszeiträume vorzunehmen.