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Rechtliche Grundlagen

1.1 Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Natürliche Person = Beginnt mit der Geburt und Endet mit dem Eintritt des Todes

Juristische Person = Vereinigung von Perosnen, die in gleicher Weise wie natürliche Personen Träger von Rechten und Pflichten sein können. Sie erhalten die Rechte und Pflichten nur durch ihre Vertreter (z. B. Vorstand eines Vereins, Geschäftsführer einer GmbH).